Ausbildungs- & Kostenplan Grundausbildung CRT
1. Dauer der Ausbildung:
Die Ausbildung dauert 4 Jahre. Mit Beginn der Ausbildung werden Arbeitsgruppen gebildet.
Sie treffen sich zwischen den Hauptseminaren.
2. Die Ausbildung beinhaltet:
im 1. Jahr mindestens | 4 Seminartermine jeweils Freitag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr), 1 Seminartermin Donnerstag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr), 4 x je 4 Stunden Arbeitsgruppen ohne Supervision, 2 x 3 – 4 Stunden Arbeitsgruppen mit Supervision |
im 2. Jahr mindestens | 4 Seminartermine jeweils Freitag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr) 1 Seminartermin Donnerstag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr), 4 x je 4 Stunden Arbeitsgruppen ohne Supervision, 3 x 3 – 4 Stunden Arbeitsgruppen mit Supervision |
im 3. Jahr mindestens | 4 Seminartermine jeweils Freitag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr), 1 Seminartermin Donnerstag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr), 5 x je 4 Stunden Arbeitsgruppen ohne Supervision, 5 x je 3 – 4 Stunden Arbeitsgruppen mit Supervision |
im 4. Jahr mindestens | 4 Seminartermine jeweils Freitag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr) 1 Seminartermin Donnerstag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr), (davon 1 Seminartermin als Prüfungstermin) 5 x je 4 Stunden Arbeitsgruppen ohne Supervision, 5 x je 3 – 4 Stunden Arbeitsgruppen mit Supervision |
Die Supervision findet nach Terminabsprache mit dem Supervisor statt. Die Anwesenheit wird in einem Anwesenheitsheft festgehalten.
Zusätzliche Treffen mit dem Supervisor sind möglich, werden jedoch nicht vom Institut gezahlt.
3. Das Ausbildungshonorar beträgt:
im 1. Jahr | EUR 300,- monatlich = EUR 3.600,- jährlich |
im 2. Jahr | EUR 300,- monatlich = EUR 3.600,- jährlich |
im 3. Jahr | EUR 300,- monatlich = EUR 3.600,- jährlich |
im 4. Jahr | EUR 300,- monatlich = EUR 3.600,- jährlich |
In diesem Betrag sind alle unter Punkt 2 aufgeführten Seminare und das Honorar für die Supervision der angegebenen Arbeitsgruppen sowie die gesetzliche MwSt. enthalten.
Das Fortbildungshonorar wird entweder:
– monatlich per SEPA – Lastschriftverfahren vom Rabine-Institut eingezogen
– oder wahlweise jährlich spätestens zum 3. Januar bzw. halbjährlich zum 3. Januar und 3. Juli des jeweiligen Jahres von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Voraus gezahlt.