Ausbildungs- & Kostenplan Fortbildung für Logopäden (CRVTh)
1. Dauer der Ausbildung:
Die Ausbildung dauert 4 Jahre. Mit Beginn der Ausbildung werden Arbeitsgruppen gebildet. Sie treffen sich zwischen den Hauptseminaren.
2. Die Ausbildung beinhaltet:
im 1. Jahr mindestens | 4 Seminartermine jeweils Freitag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr), 1 Seminartermin Donnerstag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr), 4 x je 4 Stunden Arbeitsgruppen ohne Supervision, 2 x 3 – 4 Stunden Arbeitsgruppen mit Supervision |
im 2. Jahr mindestens | 4 Seminartermine jeweils Freitag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr) 1 Seminartermin Donnerstag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr), 4 x je 4 Stunden Arbeitsgruppen ohne Supervision 3 x 3 – 4 Stunden Arbeitsgruppen mit Supervision |
im 3. Jahr mindestens | 4 Seminartermine jeweils Freitag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr), 1 Seminartermin Donnerstag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr), 5 x je 4 Stunden Arbeitsgruppen ohne Supervision 5 x je 3 – 4 Stunden Arbeitsgruppen mit Supervision |
im 4. Jahr mindestens | 4 Seminartermine jeweils Freitag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr) 2 Seminartermine Donnerstag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr), (davon 1 Seminartermin als Prüfungstermin), 5 x je 4 Stunden Arbeitsgruppen ohne Supervision, |
Die Arbeitsgruppen mit Supervision finden nach Terminabsprache mit dem Supervisor statt. Zusätzliche Arbeitsgruppentreffen mit dem Supervisor sind möglich, werden jedoch nicht vom Institut bezahlt.
Nach jedem Arbeitsgruppentreffen, mit und ohne Supervisor, wird ein schriftlicher Bericht über die Teilnehmeranwesenheit und Themenverarbeitung der Arbeitsgruppen an das Institutsbüro gesendet. Nur mit diesem Bericht kann das Treffen der Arbeitsgruppen bestätigt und ins Aus- und Fortbildungsprotokoll eingeschlossen werden.
Im 3. und 4. Fortbildungsjahr werden die Logopäden bei den Hauptseminaren 3 Stunden (insgesamt 30 Stunden) getrennt von der Gruppe betreut, um das in den Hauptseminaren vorgetragene Material berufsspezifisch zu behandeln.
3. Das Ausbildungshonorar beträgt:
im 1. Jahr | EUR 300,- monatlich = EUR 3.600,- jährlich |
im 2. Jahr | EUR 300,- monatlich = EUR 3.600,- jährlich |
im 3. Jahr | EUR 300,- monatlich = EUR 3.600,- jährlich |
im 4. Jahr | EUR 300,- monatlich = EUR 3.600,- jährlich |
In diesem Betrag sind alle unter Punkt 2 aufgeführten Seminare und das Honorar für die Supervision der angegebenen Arbeitsgruppen sowie die gesetzliche MwSt. enthalten.