Ausbildungs- & Kostenplan CRVTh

Ausbildungs- & Kostenplan Fortbildung für Logopäden (CRVTh)

 

1. Dauer der Ausbildung:

Die Ausbildung dauert 4 Jahre. Mit Beginn der Ausbildung werden Arbeitsgruppen gebildet. Sie treffen sich zwischen den Hauptseminaren.

2. Die Ausbildung beinhaltet:

im 1. Jahr

4 Seminartermine jeweils Freitag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr),
1 Seminartermin Donnerstag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr),

mindestens

4 x je 4 Stunden Arbeitsgruppen ohne Supervision,
2 x 3 – 4 Stunden Arbeitsgruppen mit Supervision

im 2. Jahr

4 Seminartermine jeweils Freitag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr)
1 Seminartermin Donnerstag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr),

mindestens

4 x je 4 Stunden Arbeitsgruppen ohne Supervision,
3 x 3 – 4 Stunden Arbeitsgruppen mit Supervision

im 3. Jahr

4 Seminartermine jeweils Freitag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr),
1 Seminartermin Donnerstag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr),

mindestens

5 x je 4 Stunden Arbeitsgruppen ohne Supervision,
5 x je 3 – 4 Stunden Arbeitsgruppen mit Supervision

im 4. Jahr

4 Seminartermine jeweils Freitag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr)
1 Seminartermin Donnerstag (14.00 Uhr) bis Sonntag (14.00 Uhr),

mindestens

(davon 1 Seminartermin als Prüfungstermin)
5 x je 4 Stunden Arbeitsgruppen ohne Supervision

Die Arbeitsgruppen mit Supervision finden nach Terminabsprache mit dem Supervisor statt. Zusätzliche Arbeitsgruppentreffen mit dem Supervisor sind möglich, werden jedoch nicht vom Institut bezahlt.
Nach jedem Arbeitsgruppentreffen, mit und ohne Supervisor, wird ein schriftlicher Bericht über die Teilnehmeranwesenheit und Themenverarbeitung der Arbeitsgruppen an das Institutsbüro gesendet. Nur mit diesem Bericht kann das Treffen der Arbeitsgruppen bestätigt und ins Aus- und Fortbildungsprotokoll eingeschlossen werden.
Im 3. und 4. Fortbildungsjahr werden die Logopäden bei den Hauptseminaren 3 Stunden (insgesamt 30 Stunden) getrennt von der Gruppe betreut, um das in den Hauptseminaren vorgetragene Material berufsspezifisch zu behandeln.

3. Das Ausbildungshonorar beträgt:

im 1. Jahr

EUR 300,- monatlich = EUR 3.600,- jährlich

im 2. Jahr

EUR 300,- monatlich = EUR 3.600,- jährlich

im 3. Jahr

EUR 300,- monatlich = EUR 3.600,- jährlich

im 4. Jahr

EUR 300,- monatlich = EUR 3.600,- jährlich

In diesem Betrag sind alle unter Punkt 2 aufgeführten Seminare und das Honorar für die Supervision der angegebenen Arbeitsgruppen sowie die gesetzliche MwSt. enthalten.

Das Fortbildungshonorar wird entweder:
– monatlich per SEPA – Lastschriftverfahren vom Rabine-Institut eingezogen
– oder wahlweise jährlich spätestens zum 3. Januar bzw. halbjährlich zum 3. Januar und 3. Juli des jeweiligen Jahres von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Voraus gezahlt.

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