Ausbildungs- & Kostenplan CRT
Ausbildungs- & Kostenplan Grundausbildung CRT
1. Dauer der Ausbildung:
Die Ausbildung dauert 4 Jahre. Mit Beginn der Ausbildung werden Arbeitsgruppen gebildet. Sie treffen sich zwischen den Hauptseminaren.
2. Die Ausbildung beinhaltet:
im 1. Jahr
4 Seminartermine jeweils Freitag (14:00 Uhr) bis Sonntag (14:00 Uhr),
1 Seminartermin Donnerstag (14:00 Uhr) bis Sonntag (14:00 Uhr),
mindestens
4 x je 4 Stunden Arbeitsgruppen ohne Supervision,
2 x 3 – 4 Stunden Arbeitsgruppen mit Supervision
im 2. Jahr
4 Seminartermine jeweils Freitag (14:00 Uhr) bis Sonntag (14:00 Uhr)
1 Seminartermin Donnerstag (14:00 Uhr) bis Sonntag (14:00 Uhr),
mindestens
4 x je 4 Stunden Arbeitsgruppen ohne Supervision,
3 x 3 – 4 Stunden Arbeitsgruppen mit Supervision
im 3. Jahr
4 Seminartermine jeweils Freitag (14:00 Uhr) bis Sonntag (14:00 Uhr),
1 Seminartermin Donnerstag (14:00 Uhr) bis Sonntag (14:00 Uhr),
mindestens
5 x je 4 Stunden Arbeitsgruppen ohne Supervision,
5 x je 3 – 4 Stunden Arbeitsgruppen mit Supervision
im 4. Jahr
4 Seminartermine jeweils Freitag (14:00 Uhr) bis Sonntag (14:00 Uhr)
1 Seminartermin Donnerstag (14:00 Uhr) bis Sonntag (14:00 Uhr),
mindestens
(davon 1 Seminartermin als Prüfungstermin)
5 x je 4 Stunden Arbeitsgruppen ohne Supervision,
5 x je 3 – 4 Stunden Arbeitsgruppen mit Supervision
Die Supervision findet nach Terminabsprache mit der Lehrkraft statt und werden mit ihr abgerechnet.
Die Anwesenheit wird in einer Anwesenheitsliste festgehalten. Zusätzliche Supervisionen sind möglich, besonders individuelle Supervisionen in Einzelsettings werden empfohlen.
3. Das Ausbildungshonorar beträgt:
im 1. Jahr
EUR 300,- monatlich = EUR 3.600,- jährlich
im 2. Jahr
EUR 300,- monatlich = EUR 3.600,- jährlich
im 3. Jahr
EUR 300,- monatlich = EUR 3.600,- jährlich
im 4. Jahr
EUR 300,- monatlich = EUR 3.600,- jährlich
In diesem Betrag sind alle unter Punkt 2 aufgeführten Seminare enthalten.
Eine MwSt. fällt aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung nicht an.
Supervisionen und Unterrichte werden mit der Lehrkraft abgerechnet.
Das Honorar für eine Supervision beträgt 100,00 Euro pro TeilnehmerIn.
Die Seminargebühr und das Honorar für die Supervision bleiben während der 4 Jahre stabil und werden nicht angehoben.
Das Fortbildungshonorar wird entweder:
– monatlich per SEPA – Lastschriftverfahren vom Rabine-Institut eingezogen
– oder wahlweise jährlich spätestens zum 3. Januar bzw. halbjährlich zum 3. Januar und 3. Juli des jeweiligen Jahres von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Voraus gezahlt.